Geschäftsordnung

Statuten der Kommission Arbeitskulturen in der DGEKW

verabschiedet in der Kommissionssitzung am 22.1.2024

  1. Die DGEKW-Kommission Arbeitskulturen
    Die DGEKW-Kommission Arbeitskulturen (im Folgenden: Kommission) ist ein wissenschaftliches Netzwerk für Forschende, die sich mit Themen der Arbeitswelt im weitesten Sinne beschäftigen. Sie wurde 1979 als dgv-Kommission Arbeiterkultur gegründet und 1996 in Arbeitskulturen-Kommission umbenannt, um dem ausgeweiteten Forschungsprofil Rechnung zu tragen.
  2. Ziele
    Die Kommission ist ein Diskussionsforum und hat das Ziel, den wissenschaftlichen Austausch zu einschlägigen Themen für interessierte Forscher:innen – an Forschungseinrichtungen und Museen im v.a. deutschsprachigen Raum– zu bündeln sowie die Vernetzung und Sichtbarkeit im Fach und darüber hinaus im interdisziplinären Forschungsumfeld zu fördern. Die Kommission versteht sich als eine Plattform, um Forschende aus der EKW und Nachbardisziplinen an Tagungen, Workshops, für Tagungspanels, Publikationen oder andere wissenschaftliche Formate zusammenzubringen.
  3. Mitgliedschaft
    Die Mitgliedschaft ist informell. Kommissionsmitglieder können alle an den Themen der Arbeitskulturen Interessierten werden. Anträge auf Mitgliedschaft können durch formlosen schriftlichen Antrag eingebracht werden. Die Aufnahme erfolgt durch die amtierenden Sprecher*innen der Kommission. Ein Mitgliedsbeitrag wird nicht erhoben.
  4. Wahl der Sprecher:innen
    Die Mitglieder bestimmen die bis zu sechs Sprecher:innen der Kommission. Sprecher:in soll in der Regel werden, wer sich in der Kommissionsarbeit (Veranstaltungen, Publikationen) engagiert. Die Kommission setzt sich das Ziel, dass die Sprecher:innen die Zusammensetzung der Kommission möglichst gut abbilden (wissenschaftliche Statusgruppen, Gender, Geografie). Die Sprecher:innen werden an den Kommissionstreffen von den anwesenden Mitgliedern durch eine Wahl bestimmt, kandidieren kann jede:s Kommissionsmitglied. Wählbar sind alle Kommissionsmitglieder, sofern sie DGEKW-Mitglieder sind. Wahlberechtigt sind alle anwesenden Kommissionsmitglieder, sofern sie DGEKW-Mitglieder sind. Wahlen finden alle zwei Jahre statt, Wiederwahl ist möglich.
    Das Sprecher:innen-Team stimmt sich zur Kommissionsarbeit intern ab, falls Entscheidungen notwendig sind mit einfacher Mehrheit der Sprecher:innen. Sollte auf diesem Wege keine Einigkeit erzielt werden, so sind die Kommissionsmitglieder zu einer Abstimmung aufzurufen, die entweder im Zuge einer Kommissionssitzung oder in dringenden Ausnahmefällen in Form einer digitalen Abstimmung ohne Sitzung durchgeführt wird.
  5. Kommissionstreffen
    Die Kommissionstreffen finden in der Regel alle zwei Jahre am Ort und im Begleitprogramm des jeweiligen DGEKW-Kongresses statt. Es ist möglich, außerordentliche Kommissionstreffen abzuhalten. Zu den Kommissionstreffen ist mit einem Vorlauf von zwei Wochen per Mail an den Mailverteiler der Kommission einzuladen. An den Kommissionstreffen legen die Sprecher:innen einen Rechenschaftsbericht vor und werden neue Sprecher:innen gewählt.
  6. Veranstaltungen
    Die Kommission veranstaltet regelmäßig, möglichst alle zwei Jahre, Arbeitstagungen in Kooperation mit jeweils gastgebenden Institutionen (meist VK/KA/EE/EKW-Institute). Veranstaltungen werden von den Organisator:innen mit den Sprecher:innen abgestimmt. Alle Kommissionsmitglieder sind berechtigt, Vorschläge für Arbeitstagungen zu machen. Bei mehreren Vorschlägen entscheiden die Sprecher:innen mit einfacher Mehrheit, es soll ein Verfahren zur Berücksichtigung aller Interessen etwa durch zusätzliche Veranstaltungen gefunden werden. In der inhaltlichen Ausrichtung der Tagungen sind die jeweiligen Veranstaltenden frei. Die Kommission unterstützt Mitglieder bei der Organisation weiterer thematischer Veranstaltungen, z.B. Workshops. Die interdisziplinäre Zusammenarbeit und Kooperation wird begrüßt.
  7. Publikationen und Mitteilungen
    Die Kommission betreibt eine Mailingliste, die allen Interessierten offensteht. Ebenfalls unterhält sie eine Webseite (derzeit noch: dgv-arbeitskulturen.de) und veröffentlicht Mitteilungen über die DGEKW-Informationen. Eine eigene Buchreihe, Arbeit und Alltag. Beiträge zur ethnografische Arbeitskulturenforschung, wird im Auftrag der Kommission herausgegeben, die die Möglichkeit bietet, Monografien und Sammelbände in deutscher und englischer Sprache aus dem Umfeld der Kommission zu veröffentlichen. Für die Finanzierung von Publikationen sind die jeweiligen Herausgeber:innen und Autor:innen verantwortlich.
  8. Sonstiges
    Entscheidungen der Kommission werden in der Regel mit einfacher Mehrheit der Anwesenden getroffen. Die Kommission kann einen Antrag auf Auflösung durch 3/4-Mehrheit aller in der Sitzung Anwesenden fassen. Der Antrag auf Auflösung muss mit der Einladung zur entsprechenden Sitzung bekannt gegeben werden. Anschließend ist die Zustimmung von Vorstand und Hauptausschuss der DGEKW zur Auflösung erforderlich. Änderungen dieser Geschäftsordnung werden mit einer 2/3 Mehrheit der in einer Sitzung Anwesenden getroffen und bedürfen der Zustimmung von Vorstand und Hauptausschuss der DGEKW.